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   VG Koblenz, 07.03.2017 - 1 K 645/16.KO   

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VG Koblenz, 07.03.2017 - 1 K 645/16.KO (https://dejure.org/2017,10966)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07.03.2017 - 1 K 645/16.KO (https://dejure.org/2017,10966)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07. März 2017 - 1 K 645/16.KO (https://dejure.org/2017,10966)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ratsmitglied muss wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Ordnungsgeld zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ratsmitglied muss wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Ordnungsgeld zahlen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Ratsmitglied muss wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Ordnungsgeld zahlen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97

    Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit

    Auszug aus VG Koblenz, 07.03.2017 - 1 K 645/16
    Dies ist hier unter Tagesordnungspunkt 8 der Gemeinderatssitzung vom 28. September 2015 erfolgt, so dass die Ratsmitglieder insoweit unausgesprochen auch die aus dem nichtöffentlichen Teil der Beratung naturgemäß resultierenden Bindungen des einzelnen Ratsmitgliedes an die Verschwiegenheit des Beratungsgegenstandes gesichert wissen wollten (zu der Verknüpfung von Öffentlichkeitsgrundsatz und Verschwiegenheitspflicht: OVG NRW, Urt. v. 24.04.2001 - 15 A 3021/97 -, und Urt. v. 02.05.2006 - 15 A 817/04 -, beide zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - 15 A 817/04

    Überprüfbarkeit eines Ratsbeschlusses im Rahmen eines kommunalrechtlichen

    Auszug aus VG Koblenz, 07.03.2017 - 1 K 645/16
    Dies ist hier unter Tagesordnungspunkt 8 der Gemeinderatssitzung vom 28. September 2015 erfolgt, so dass die Ratsmitglieder insoweit unausgesprochen auch die aus dem nichtöffentlichen Teil der Beratung naturgemäß resultierenden Bindungen des einzelnen Ratsmitgliedes an die Verschwiegenheit des Beratungsgegenstandes gesichert wissen wollten (zu der Verknüpfung von Öffentlichkeitsgrundsatz und Verschwiegenheitspflicht: OVG NRW, Urt. v. 24.04.2001 - 15 A 3021/97 -, und Urt. v. 02.05.2006 - 15 A 817/04 -, beide zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 20.04.2015 - 4 CS 15.381

    Verschwiegenheitspflicht von Gemeinderatsmitgliedern

    Auszug aus VG Koblenz, 07.03.2017 - 1 K 645/16
    Hält ein Mandatsträger die Behandlung einer der Verschwiegenheitspflicht nach § 20 Abs. 1 GemO unterliegenden Angelegenheit für rechtswidrig, muss er sich grundsätzlich zunächst an die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde wenden und darf nicht einfach "die Flucht in die Öffentlichkeit" antreten (Bay. VGH, Beschl. v. 20.04.2015 - 4 CS 15.381 -, jurs, Rn. 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.1995 - 7 A 12186/94

    "Flucht an die Öffentlichkeit" bei unzulässiger nichtöffentlicher Beratung

    Auszug aus VG Koblenz, 07.03.2017 - 1 K 645/16
    Die Offenlegung solcher Informationen ist grundsätzlich geeignet, bei Dritten einen Anreiz zur Grundstücksspekulation zu schaffen, woraus sich zugleich ein rechtfer- tigender Gesichtspunkt für die Geheimhaltungsbedürftigkeit von gemeindlichen Ankaufsbestrebungen ergibt (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 13.06.1995 - 7 A 12186/94.OVG -, juris, Rn. 39).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 4 B 33.95

    Vorkaufsrecht der Gemeinde im Sanierungsgebiet - Sanierungsvorkaufsrecht -

    Auszug aus VG Koblenz, 07.03.2017 - 1 K 645/16
    Zudem lagen die gesetzlichen Voraus- setzungen für eine nichtöffentliche Sachbehandlung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO vor, da eine vertrauliche Behandlung der Grundstücksangelegenheit im Interesse der Vertragspartner (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.03.1995 - 4 B 33.95 -, juris, Rn. 6) und insbesondere wegen des Eigeninteresses der Kommune daran, die Verkaufsverhandlungen nicht zu erschweren und durch weitere Kaufinteressenten einen erhöhten Grundstückskaufpreis zur Verwirklichung des Vorhabens in Kauf nehmen zu müssen, erforderlich war.
  • VG München, 15.01.2014 - M 7 K 13.2610

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Stadtrat; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Koblenz, 07.03.2017 - 1 K 645/16
    Ob eine solche offenkundige bzw. ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürftige Tatsache vorliegt, beurteilt sich nach der Gesamtheit der Äußerungen und ihrer konkreten Prägung, insbesondere nach dem durch verschiedene Umstände gekennzeichneten Zusammenhang, in dem sie abgegeben worden sind (vgl. VG München, Urt. v. 15.01.2014 - M 7 K 13.2610 -, juris, Rn. 19, m.w.N.).
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